Heute erreichte mich die freudige Nachricht, dass Einrad AGs an sächsischen Schulen jetzt endlich erlaubt sind. Das mag für manchen seltsam klingen, aber tatsächlich war es bisher verboten Einradfahren als Ganztagsangebot (GTA) anzubieten.
Vorgeschichte
Was war geschehen? Zum RTB in Chemnitz 2017 erreichte mich ein Hilferuf aus dem nahegelegenen Lichtenau. Dort gab es bereits über mehrere Schuljahre eine kleine aber feine Einrad AG, die sich wachsender Beliebtheit erfreute und auch immer wieder schöne Auftritte in der Region hatte. Ursprünglich an der Grundschule Niederlichtenau gegründet, trainierte die Gruppe jetzt an der Oberschule Oberlichtenau. Die Schüler und Eltern waren begeistert von dem Angebot und auch die regionale Presse (Freie Presse) berichtete über die Gruppe und ihre Auftritte.
2017 bekam das Ganze aber einen herben Dämpfer: In Lichtenau flatterte Post vom Amt ein. Das Kultusministerium informierte Bürgermeister und Schule darüber, dass das Einradfahren als GTA nicht gestattet und die Gruppe aufzulösen sei. Da konnte auch der Bürgermeister nichts bewirken. Wenige Wochen vor der geplanten Teilnahme an den Ostdeutschen Meisterschaften stand die Gruppe vor dem Aus.
Diskussionen mit den Ämtern
Was sich wie ein schlechter Scherz oder Missverständniss anhörte, sollte sich aber als voller Ernst herausstellen. Als Landesvertreter Sachsen ging ich also in die Spur, um das Amt zu überzeugen. Da ich mit einer Lehrerin zusammenlebe, wusste ich, an welche Stellen ich mich wenden musste. Über die Regionalstelle Chemnitz der Sächsischen Bildungsagentur (SBAC, inzwischen Landesamt für Schule und Bildung LaSuB) im Referat für Ganztagsangebote waren schnell die verantwortlichen Stellen für diese Entscheidung ermittelt und ich konnte das Anliegen mit der Referatsleitung für Schulartübergreifende Angelegenheiten im Kultusministerium (SMK) in Dresden Diskutieren.
Eigentlich sollte es nicht schwer sein, das Kultusministerium zu überzeugen. Die Argumente für das Einradfahren sind ja leicht erklärt. Was sollte man da noch dagegen haben? Sicherheitsbedenken? Schnell ausgeräumt. Die Fallhöhe von einem Einrad (Höhe Nabe) ist ja noch geringer als die von einer gewöhnlichen Schulsportbank und wenn die Kinder in den Pausen über den betonierten Hof rennen ist es allemal gefährlicher.
Die Argumente
Die sachlichen Argumente wähnte ich in jedem Falle auf meiner Seite. Gemäß Sächsischer Ganztagsangebotsverordnung (SächsGTAVO) sollen die Angebote zur „individuellen Förderung von Kindern mit Entwicklungsbesonderheiten“ beitragen und „übergreifenden Kompetenzen“ stärken sowie „Prävention von Schwierigkeiten im Lernen oder im Verhalten“ leisten und bei „sozialen Problemlagen“ unterstützen. Die Schüler sollen die Gelegenheit erhalten, „Interessen, Talente und Neigungen zu entdecken bzw. zu entwickeln und ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten.“[1] Empfohlen werden unter Anderem „Angebote zur Erhöhung der Aufmerksamkeit und Konzentration“[4], beispielsweise „spiel-, sport- und bewegungsorientierte Angebote“[1]. Die Ergebnisse verschiedener Motoriktests an Schulen (z.B. KOMPASS[2], DMT 6-18[3], etc.) zeigen, dass viele Kinder heute motorische Defizite aufweisen und es nötig ist, an dieser Stelle gezielt zu Schulen.
Die ständigen Banlance- und Ausgleichsbewegungen beim Einradfahren stärken die Autochthone Rückenmuskulatur (Stützmuskulatur der Wirbelsäule) und beugen somit Rückenbeschwerden vor, die in unserer „sitzenden Gesellschaft“ zu den am weitesten verbreiteten Volkskrankheiten zählen.
Einradfahren schult Konzentration/ Fokussierung und Durchhaltevermögen und deckt sich somit mit den Anforderungen an GTAs und kann sich positiv auf das Lernverhalten der Kinder auswirken. Besonders bei Kindern mit Aufmerksamkeitsdefiziten (ADS) werden Sportarten empfohlen, die „der Bewegungsfreude nachkommen, das Selbstwertgefühl stärken, Selbststeuerung und Selbstkontrolle fördern, die Körperbasissinne ansprechen und stimulieren“[4] sowie „ein hohes Maß an Selbstwahrnehmung, -steuerung und -kontrolle“[5] benötigen. Hier wird das Einradfahren in verschiedenen Quellen explizit empfohlen.[4][5]
„Wenn die Kinder im Zirkus Selbstbewusstsein bekommen, trauen sie sich in der Schule mehr zu“ heißt es auf der Seite von Zirkus macht Stark[6]. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat dies erkannt und fördert daher mit diesem Projekt bundesweit Zirkuspädagogische Projekte, darunter auch mehrere Projekte mit Einradfahren im Freistaat Sachsen. Ziel ist hier die „Stärkung des Selbstwertgefühls durch Anerkennung für das erreichte Können, selbstbestimmtes Handeln und Selbstmotivation durch aktive Auseinandersetzung mit sich selbst“ sowie „der Erwerb sozialer Kompetenzen […] z. B. Teamgeist, Rücksichtnahme und Bereitschaft zur Konfliktlösung, Respekt vor der Persönlichkeit der Mitartisten und eine eigene Standortbestimmung in der Auseinandersetzung mit anderen und der Welt.“[6]
Das Japanische Bildungsministerium empfiehlt in seinen Richtlinien für die physische Entwicklung, dass Schulen Einräder, Stelzen und Hula-Hoop-Reifen anbieten sollen um das Balancegefühl und die Rumpfmuskulatur zu stärken. Die Japanische Lotteriegesellschaft finanziert jährlich bis zu 2.000 Einräder für Schulen. Fast alle Grundschulen in Japan bieten ihren Schülern für die Hofpausen zahlreiche Einräder.
Diese Argumentation lässt sich noch um einiges Verlängern. Auch bezüglich des geringen Verletzungsrisikos lässt sich viel Argumentieren. Eigentlich müsste sich das Kultusministerium ein Beispiel an Japan nehmen, wenn es den die selbstgesteckten Ziele erreichen und den eigenen Ansprüchen gerecht werden wollte. Trotzdem stand am Ende der Diskussion mit dem Kultusministerium weiterhin das Verbot des Einradfahrens als GTA.
Wie argumentiert das Kultusministerium?
Grundsätzlich stimmt man diesen Argumenten natürlich auch im Kultusministerium zu. Der Knackpunkt war ein ganz anderer: Das Kultusministerium Sachsen hat gemeinsam mit der Unfallkasse Sachsen 2012/13 eine Liste von Sportarten für den Schulsport (nachlesbar in der Handreichung „Sicherer Schulsport“) erarbeitet, welche generell oder unter bestimmten Auflagen zulässig sind. Das hat in erster Linie versicherungstechnische Hintergründe. Was nicht auf der Liste steht, ist nicht zulässig. Es stehen dort zwar weitaus gefährlichere Sportarten aufgelistet (z.B. Abfahrtsski), aber unsere Randsportart hatte es bis dato nicht auf die Liste geschafft. Das Kultusministerium sagt aber: „Im Rahmen der Ganztagsangebote von Schulen soll der sportfachliche Bezug zum Unterrichtsfach Sport gewahrt werden. Deshalb begründet sich die Liste der förderfähigen Sportarten (von 2012/2013) im Rahmen von Ganztagsangeboten durch die Lehrplansportarten und in den Festlegungen, welche in der Handreichung „Sicherer Schulsport“ (Unfallkasse Sachsen und Kultusministerium) fixiert worden.“[7] Kurzum: nur was auch im Schulsport zulässig ist, kann auch als GTA angeboten werden.
Was ist die Konsequenz daraus?
Einradfahren war somit als GTA (Schul-AG) in Sachsen nicht zulässig. Einräder oder externe Trainer konnten nicht mit dem GTA Budget finanziert werden. Schulen empfahl ich daher, entweder den Träger des Angebots zu ändern (Hort oder Sportverein) oder keine Einrad AG anzubieten, sondern Balance und Koordination (so etwas steht in der Liste) und die Einräder über den Förderverein (sofern vorhanden) zu finanzieren.
Was hat sich jetzt geändert?
Die Lichtenauer wollten das so nicht auf sich sitzen lassen, auch, wenn sie vorerst mit einer Sondergenehmigung „Bestandsschutz“ genossen. Gemeinsam mit Schule und Trainer ging man auf den Bürgermeister zu, welcher sich für das Einradfahren stark machte. Ihnen ist gelungen, woran ich schon nicht mehr geglaubt hab: Einradfahren wurde in die Liste der zulässigen Sportarten aufgenommen und ist damit ab kommendem Schuljahr an allen sächsischen Schulen in Zuge der Ganztagsbetreuung erlaubt.
An dieser Stelle möchte ich daher noch einmal allen Beteiligten danken, die sich hierfür stark gemacht haben, allen voran dem Bürgermeister Andreas Graf und dem Trainer Ulrich Köhler, die die Hoffnung nicht aufgegeben haben und das Kultusministerium hier zum Einlenken bewegen konnten.
Anmerkungen:
- [1] vgl.: Fachempfehlung „Ganztagsangebote an sächsischen Schulen“ Stand: 15. Mai 2017
- [2] Projekt KOMPASS (komplexe allgemeine Schuluntersuchung) der Professur Professur Sportmedizin/-biologie der TU Chemnitz mit dem Gesundheitsamt der Stadt Chemnitz. https://www.tu-chemnitz.de/hsw/ab/prof/sportmedizin/forschung/forschungsprojekte/kompass.php
- [3] Deutscher Motoriktest 6-18 des Karlsruher Institut für Technologie, Empfehlung der Sportministerkonferenz http://www.sport.kit.edu/dmt
- [4] ADHS bei Kindern und Erwachsenen – heilpädagogische Infos zu Störungsbild und Therapiekonzept – Sport und Bewegung http://www.adhs.de/2therapie/4sport-bei-adhs.html
- [5] Beta Pharm: Beta net / ADHS / Sport und Freizeit http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/ADHS—Sport-und-Freizeit-643.html
- [6] Zirkus macht Stark, teil des Bundesförderprogrammes „Kultur macht Stark“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung http://www.zirkus-macht-stark.de
- [7] Zitat: Martina Seibt, Referentin Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Referat 32 – Schulartübergreifende Angelegenheiten